AGB und Stornobedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Tragenetzwerk e. V., Isartalstraße 31, 80469 München, Telefon: 0173 8304274, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 (Stand: Juni 2023)

 § 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1)       Die folgend aufgeführten AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen Tragenetzwerk e. V. und dem/der Teilnehmer:in geschlossenen Vertrags.

 (2)      Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen (es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen).

 

§ 2 Angebot – Vertragsabschluss

(1)       Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung durch den/die Teilnehmer:in und schriftlicher Bestätigung durch Tragenetzwerk e. V. zustande.

(2)       Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies zeitnah mitgeteilt.

 

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1)       Der/die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die Teilnahmegebühr vor Beginn der gebuchten Leistung zu bezahlen.

(2)       Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen. Der/die Teilnehmer:in kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem/einerTeilnehmer:in, der/die Verbraucher:in ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € Auslagenersatz verlangen.

(3)       Eine individuelle Ratenzahlung ist nach Absprache möglich. Der individuelle Ratenplan wird schriftlich zwischen Teilnehmer:in und dem Tragenetzwerk e. V. geschlossen und verpflichtet den/die Teilnehmer:in zur Einhaltung.

 

§ 4 Printmaterial und Veröffentlichungen

(1)       Fortbildungsunterlagen und Informationsmaterial, welche im Rahmen der gebuchten Leistung ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

(1)       Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Tragenetzwerk e. V. und dem/der Teilnehmer:in.

(2)       Werden gebuchte Leistungen durch den/die Teilnehmer:in nicht in Anspruch genommen, so behält sich Tragenetzwerk e. V. vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr bzw. einen angemessenen Teil derselben in Rechnung zu stellen.

 

 § 6 Vertragsdauer – Kündigung

(1)       Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen Tragenetzwerk e. V. und dem/der Teilnehmer:in geschlossenen Vertrag.

(2)       Die Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich und unter Einhaltung der Rücktrittsbestimmungen.

(3)       Der/die Teilnehmer:in verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie, ungeachtet einer Abmahnung, die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist. In diesem Fall behält sich Tragenetzwerk e. V. vor, den/die Teilnehmer:in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

 

 § 7 Haftung für Schäden

(1)       Tragenetzwerk e. V. haftet bezogen auf seine Leistungsangebote nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, und zwar nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2)       Tragenetzwerk e. V. haftet nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, in dem Fall, dass ein/e Teilnehmer:in die im Seminar erlernten Handlungsweisen nach Beendigung des Seminars an dritten Personen ausübt. Hier liegt die Haftpflicht alleinig beim/bei der Teilnehmer:in.

(3)       Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Rücktrittsbedingungen - Stornierung

(1)       Bei Rücktritt von gebuchten Leistungen mit Ausnahme des Tragesymposiums fallen folgende Stornogebühren an, anteilig berechnet von der Teilnahmegebühr:

                 - 50% bei Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn.
                 - 100% bei Rücktritt ab 29 Tage vor Kursbeginn.

Für das Tragesymposium gelten abweichende Stornobedingungen, die der jeweiligen Buchungsmaske und Rechnung zu entnehmen sind.        

(2)       Tragenetzwerk e. V. ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmer:innen nicht zu.

 

§ 9 Sonstige Teilnahmebedingungen

(1)       In angebotenen Kursen sind Babys und Kleinkinder herzlich willkommen. Für deren Betreuung muss der/die Teilnehmer:in eine zweite Person mit der Betreuung beauftragen. Zu Stillzeiten können die Kinder jederzeit gebracht werden. Zum reibungslosen Ablauf der Kurse ist es nicht gestattet, dass Kinder und Babys während der gesamten Zeit grundsätzlich ohne Betreuung durch eine zweite Person anwesend sind.

(2)       Der/die Referent:in ist gegenüber den Teilnehmer:innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

(3)       Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

(4)       Der/die Teilnehmer:in ist nicht berechtigt, seine/ihre Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

§ 10 Form und Erklärungen

(1)       Rechtserhebliche Erklärungen, Anzeigen, Nebenabreden und Änderungen, die der/die Teilnehmer:in gegenüber der Tragenetzwerk e. V. abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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